Ab 2013 | Fahrzeugdefinition | |
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Klasse D1 | Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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| Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg. | |
| Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. | |
| Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg | |