| Dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit - Leistung
von mehr als 15kW oder
- mit symmetrisch angeordneten
Rädern und
- Hubraum von mehr als 50cm³ (bei
Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
und
- Leistung von mehr als
15kW.
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